Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Bei Ihrem Auszug wird Ihnen die Kaution mit den dazugehörigen Zinsen ausgezahlt, wenn die Wohnungsübergabe ordnungsgemäß erfolgte und auch keine Betriebskostennachzahlungen offen bzw. zu erwarten sind. Sollten Mängel bei der Wohnungsabnahme festgestellt werden und diese nicht durch Sie beseitigt werden, wird die Kaution zur Beseitigung der Mängel eingesetzt.

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