Bei Mietschulden einfach Kontakt aufnehmen

Schwerin • Vor diesem unangenehmen Thema müssen Mieter keine Angst haben. Mietschulden können jeden treffen, denn das Leben verläuft nicht immer nach Plan. Wer bei finanziellen Engpässen jedoch den Kopf in den Sand steckt, macht die verzwickte Situation nur schlimmer. Die freundlichen Mitarbeiterinnen aus dem Forderungsmanagement haben für alle Fragen rund um das Thema Mietschulden immer ein offenes Ohr.

„Die Gründe dafür, dass Mieter in Zahlungsverzug kommen, sind sehr unterschiedlich”, sagt Manuela Kuhnke, Abteilungsleiterin des Forderungsmanagements der WGS. Wichtig sei in jedem Fall, den Kontakt zum zuständigen Mitarbeiter zu suchen. In den Mahnungsschreiben der WGS ist der jeweilige Ansprechpartner vermerkt. Betroffene Mieter brauchen sich vor einem Gesprächstermin keine Sorgen zu machen – die Besprechung findet unter vier Augen statt. Niemand wird verurteilt. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die dem Mieter und den Umständen gerecht wird. „Wir können beispielsweise eine Ratenzahlung vereinbaren, die für den Kunden realistisch zu bewältigen ist. Wenn eine Zahlung mal überhaupt nicht möglich ist, kann nach Absprache eine Rate ausgesetzt werden”, so Manuela
Kuhnke. In den Gesprächen mit ihren Mietern merken die Mitarbeiter schnell, ob ihr Gesprächspartner in der Lage ist, das Problem selbst zu bewältigen. „Manche Mieter sind mit der Situation überfordert. Dann geben wir natürlich Hilfe an die Hand und verweisen an Schuldnerberatungen oder ähnliche Stellen”, sagt Sabrina Giebelhausen, Sachbearbeiterin im Mietrecht.
Die meisten finanziellen Engpässe kommen unvorhergesehen. Wer aber bereits im Voraus merkt, dass es im kommenden Monat knapp werden könnte, sollte sich gleich an die WGS wenden. „In dem Fall wird die Situation ganz einfach mit dem Kundenbetreuer besprochen und eine Lösung gesucht. So umgeht der Mieter etwaige Mahnkosten”, sagt Manuela Kuhnke. Das Motto „Vorsicht ist besser als Nachsicht” gilt ebenfalls für Mieter, die Leistungen von Ämtern beziehen. „Sie sollten ihre Termine unbedingt wahrnehmen, denn sonst können Gelder gestrichen werden. Der Mieter muss in diesem Fall die Miete selbst zahlen und bekommt sie nicht erstattet”, gibt Sabrina
Giebelhausen zu bedenken.
Grundsätzlich raten die WGS-Mitarbeiterinnen dazu, ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten. Dann wird die Miete automatisch vom Konto abgezogen und muss nicht jeden Monat manuell überwiesen werden. So kann die Mietzahlung nicht vergessen werden. Sollte trotzdem eine Mahnung ins Haus flattern: unbedingt Kontakt aufnehmen, je eher desto besser!

Häufig gestellte Fragen
 zum Mietrecht

Rund um das Mietverhältnis gibt es einige Fragen, die den WGS-Mitarbeitern bei der Wohnungsvermittelung immer wieder gestellt werden. Hier die Antworten darauf:

Muss ich ein bestimmtes Einkommen nachweisen, um einen Mietvertrag abschließen zu können?

Die Warmmiete sollte ein Drittel des Gesamteinkommens nicht überschreiten. Ist das Einkommen niedriger, ist ein Schuldbeitritt durch einen Dritten Voraussetzung für einen Mietvertrag mit der WGS. Das bedeutet, dass der Bürge, oft Eltern oder Großeltern, neben dem Mieter für die anfallenden Kosten haften. Wer Arbeitslosengeld 2 bezieht, muss spätestens zum Vertragsabschluss eine schriftliche Bestätigung des Jobcenters Schwerin vorlegen, dass die Miete und die Kaution übernommen werden.

Darf ich bei der WGS Haustiere in meiner Wohnung halten?

Die Haltung von Hunden und Katzen muss mit der WGS abgestimmt werden. Hundebesitzer müssen zusätzlich die Rasse des Tieres angeben. Dann wird im Einzelfall geprüft, ob die Haltung in der Wohnung erlaubt wird.