Was mache ich bei Mietrückständen?
Mietrückstände führen zur Kündigung des Mietverhältnisses. Im schlimmsten Falle droht nach einem kostenaufwändigen Gerichtsverfahren die Obdachlosigkeit. Deshalb sollten Sie Mietrückstände gar nicht erst entstehen lassen oder so schnell wie möglich begleichen. Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen, sollte es trotz aller Aufmerksamkeit – ganz gleich aus welchen Gründen – zur Entstehung von Mietrückständen gekommen sein. Scheuen Sie vor einer raschen Kontaktaufnahme zu unseren Mitarbeitern nicht zurück, damit weitere erhebliche Kosten vermieden werden können. Wenden Sie sich an ihren Kundenbetreuer unter der Telefonnummer (0385) 7426-300.