Kann ich meine Wohnung untervermieten?
Sofern die Größe Ihrer Wohnung es möglich macht, einen Teil dieser an einen Dritten zu überlassen, besteht für Sie die Möglichkeit, diesen unter zu vermieten. Diese Untervermietung muss uns zwingend mitgeteilt werden. Wir lehnen diese Überlassung an einen Dritten nur dann ab, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund dafür vorliegt, oder die Wohnungsgröße diese ausschließt und es zur Überbelegung der Wohnung kommen würde. Für die Untervermietung zahlen Sie einen monatlichen Zuschlag von 10,00 € an uns. Sofern Sie als Hauptmieter Ihr Mietverhältnis kündigen, endet nach Ablauf der Kündigungsfrist auch automatisch das Untermietverhältnis.