Mehr Miete – mehr Komfort

Schwerin • Von Zeit zu Zeit erhalten Mieter eine sogenannte Mieterhöhungsankündigung. Inwieweit der Vermieter dazu berechtigt ist, ist in den § 558 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Um die Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete anzupassen, darf sich die Nettokaltmiete in den vergangenen 15 Monaten nicht erhöht haben. Zum anderen muss eine vergangene Mieterhöhung mindestens ein Jahr her sein.
Der Vermieter darf entscheiden, wie er die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt. „Dabei kann er entweder einen Mietspiegel oder eine Auskunft aus einer Mietdatenbank nutzen. Ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen ist ebenfalls zulässig oder der Vermieter stützt sich auf die Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen – drei an der Zahl“, erläutert Manuela Kuhnke, Abteilungsleiterin für Vertrags-, Betriebskosten- und Forderungsmanagement.
Die WGS legt grundsätzlich den qualifizierten Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin nach § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches zugrunde. „Verschiedene Mieter- und Vermietervertreter wirken daran mit, zum Beispiel der
Deutsche Mieterbund oder Haus und Grund Schwerin sowie der Fachdienst Soziales der Landeshauptstadt und der Gutachterausschuss“, so Manuela Kuhnke. „Schließlich muss es gerecht zugehen.“ Alle zwei Jahre erfährt der Mietspiegel Anpassungen und bezieht dabei  die Lage, Baualtersklasse, Ausstattungsmerkmale, den Modernisierungsgrad und die Größe sowie Zu- und Abschläge aufgrund von Besonderheiten des Wohngebäudes ein.
Seit Beginn dieses Jahres gilt der neue qualifizierte Mietspiegel 2020/2021 der Landeshauptstadt Schwerin, aus dem sich im Durchschnitt Mietsteigerungen ergeben. Interessierte Mieter finden die entsprechende Übersicht auf der Homepage der Landeshauptstadt. Die WGS orientiert sich bei ihren Anpassungen daran und nutzt Mehreinnahmen wiederum für die Mieter. „Wir investieren kontinuierlich in den Wohnungsbestand. Es ist uns wichtig, zu modernisieren und das Wohnumfeld zu verschönern“, so WGS-Geschäftsführer Thomas Köchig.

Die Pressemitteilung der Landeshauptstadt Schwerin zum Mietspiegel 2020/2021.